Anhang
GRI-Index
GRI 102-55
Dieser Bericht wurde in Übereinstimmung mit den GRI Standards: Option Umfassend erstellt. Relevante Indikatoren weisen wir direkt in den Texten und gebündelt im GRI-Index aus.
- GB – Daimler Geschäftsbericht 2019
- NB – Daimler Nachhaltigkeitsbericht 2019
GRI 102: Allgemeine Angaben 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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102-1 |
Name der Organisation |
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102-2 |
Aktivitäten, Marken, Produkte und Dienstleistungen |
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102-3 |
Hauptsitz der Organisation |
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102-4 |
Betriebsstätten |
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102-5 |
Eigentumsverhältnisse und Rechtsform |
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102-6 |
Belieferte Märkte |
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102-7 |
Größe der Organisation |
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102-8 |
Informationen zu Angestellten und sonstigen Mitarbeitern |
d. Daimler arbeitet mit einer Vielzahl von Partnern und Lieferanten zusammen. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen werden keine spezifischen Angaben zu genauen Zahlen gemacht. e. Unsere Geschäftstätigkeit und somit die Anzahl der Beschäftigten unterliegen keinen saisonalen Schwankungen. f. Die Daten werden mithilfe eines Reporting-Tools ausgewertet, das eine Datenbank verwendet, die mit den globalen HR-Systemen des Konzerns verbunden ist. |
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102-9 |
Lieferkette |
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Ja (GB) |
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102-10 |
Signifikante Änderungen in der Organisation und ihrer Lieferkette |
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102-11 |
Vorsorgeansatz oder Vorsorgeprinzip |
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102-12 |
Externe Initiativen |
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Ja (GB) |
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102-13 |
Mitgliedschaft in Verbänden und Interessengruppen |
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Ja (GB) |
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102-14 |
Erklärung des höchsten Entscheidungsträgers |
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102-15 |
Wichtigste Auswirkungen, Risiken und Chancen |
NB > Nachhaltigkeit strategisch verankert |
Die wichtigsten themenspezifischen Auswirkungen, Risiken und Chancen werden in den Managementansätzen der verschiedenen Kapitel thematisiert sowie insbesondere im Abschnitt zum konzernweiten Risikomanagement. |
Ja (GB) |
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102-16 |
Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen |
NB > Nachhaltigkeit strategisch verankert |
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Ja (GB) |
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102-17 |
Verfahren zur Beratung und Bedenken in Bezug auf die Ethik |
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102-18 |
Führungsstruktur |
NB > Nachhaltigkeit strategisch verankert |
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Ja (GB) |
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102-19 |
Delegation von Befugnissen |
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Ja (GB) |
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102-20 |
Zuständigkeit auf Vorstandsebene für ökonomische, ökologische und soziale Themen |
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Ja (GB) |
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102-21 |
Dialog mit Stakeholdern zu ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen |
NB > Nachhaltigkeit strategisch verankert |
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Ja (GB) |
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102-22 |
Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien |
Gemäß dem deutschen Aktiengesetz ist der Aufsichtsrat das höchste Kontrollgremium der Daimler AG. Dieser bestellt den Vorstand, der für die operative Leitung und Steuerung des Konzerns zuständig ist. |
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102-23 |
Vorsitzender des höchsten Kontrollorgans |
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102-24 |
Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorgan |
GB > Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse |
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102-25 |
Interessenkonflikte |
GB > Gesamthafte Anforderungsprofile für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat |
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102-26 |
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Festlegung von Zielen, Werten und Strategien |
NB > Nachhaltigkeit strategisch verankert |
Unser zentrales Managementgremium für Nachhaltigkeit, das Group Sustainability Board (GSB), legt dem Vorstand mehrmals jährlich Fortschrittsberichte und Entscheidungsvorlagen zu den Handlungsfeldern der nachhaltigen Geschäftsstrategie vor. Die Letztverantwortlichkeit liegt beim Vorstand, der durch den Aufsichtsrat bestellt wird. Der Aufsichtsrat entscheidet über die nichtfinanziellen Ziele des Vorstands. |
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102-27 |
Gesammeltes Wissen des höchsten Kontrollorgans |
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102-28 |
Bewertung der Leistung des höchsten Kontrollorgans |
NB > Nachhaltigkeit strategisch verankert GB > Vergütung des Aufsichtsrates |
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Ja (GB) |
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102-29 |
Identifizierung und Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen |
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Ja (GB) |
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102-30 |
Wirksamkeit der Verfahren zum Risikomanagement |
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Ja (GB) |
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102-31 |
Überprüfung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Themen |
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102-32 |
Rolle des höchsten Kontrollorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung |
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102-33 |
Übermittlung kritischer Anliegen |
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102-34 |
Art und Gesamtzahl kritischer Anliegen |
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Über das Hinweisgebersystem BPO können alle Beschäftigen sowie externe Hinweisgeber auf kritische Anliegen in Bezug auf Regelverstöße hinweisen. |
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102-35 |
Vergütungspolitik |
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Ja (GB) |
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102-36 |
Verfahren zur Festsetzung der Vergütung |
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Ja (GB) |
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102-37 |
Einbindung der Stakeholder bei Entscheidungen zur Vergütung |
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102-38 |
Verhältnis der Jahresgesamtvergütung |
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102-39 |
Prozentualer Anstieg des Verhältnisses der Jahresgesamtvergütung |
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102-40 |
Liste der Stakeholder-Gruppen |
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Ja (GB) |
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102-41 |
Tarifverhandlungsvereinbarungen |
Konzernweit gelten für die Mehrheit unserer Beschäftigten kollektivrechtliche Vereinbarungen. Insbesondere in der Daimler AG, der Mercedes-Benz AG und der Daimler Truck AG (ehem. Daimler AG) gelten diese für alle Beschäftigten. |
Ja (GB) |
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102-42 |
Ermittlung und Auswahl der Stakeholder |
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Ja (GB) |
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102-43 |
Ansatz für die Einbindung von Stakeholdern |
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Ja (GB) |
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102-44 |
Wichtige Themen und hervorgebrachte Anliegen |
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Ja (GB) |
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102-45 |
Im Konzernabschluss enthaltene Entitäten |
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102-46 |
Vorgehen zur Bestimmung des Berichtsinhalts und der Abgrenzung der Themen |
NB > Nachhaltigkeit strategisch verankert |
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102-47 |
Liste der wesentlichen Themen |
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102-48 |
Neudarstellung von Informationen |
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102-49 |
Änderungen bei der Berichterstattung |
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102-50 |
Berichtszeitraum |
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102-51 |
Datum des letzten Berichts |
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102-52 |
Berichtszyklus |
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102-53 |
Ansprechpartner bei Fragen zum Bericht |
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102-54 |
Erklärung zur Berichterstattung in Übereinstimmung mit den GRI-Standards |
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102-55 |
GRI-Inhaltsindex |
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102-56 |
Externe Prüfung |
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Wesentliche Themen: GRI 200 Ökonomie
GRI 201: Wirtschaftliche Leistung 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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201-1 |
Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert |
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Ja (GB) |
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201-2 |
Finanzielle Folgen des Klimawandels für die Organisation und andere mit dem Klimawandel verbundene Risiken und Chancen |
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201-3 |
Verbindlichkeiten für leistungsorientierte Pensionspläne und sonstige Vorsorgepläne |
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Ja (GB) |
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201-4 |
Finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand |
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Ja (GB) |
GRI 202: Marktpräsenz 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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202-1 |
Verhältnis des nach Geschlecht aufgeschlüsselten Standardeintrittsgehalts zum lokalen gesetzlichen Mindestlohn |
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Die Informationen zu den Mindestlöhnen über alle Länder, in denen Konzerngesellschaften angesiedelt sind, liegen nicht zentral vor. Die „Standardeintrittsgehälter“ sind belegschaftsgruppenspezifisch (z. B. Gewerbliche, Hochschulabsolventen, Ferienbeschäftigte etc.). Da viele Gesellschaften tarifgebunden sind und darüber hinaus die Vergütung marktorientiert erfolgt, liegt sie grundsätzlich oberhalb der Mindestlöhne. |
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202-2 |
Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte |
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Der Anteil der aus der lokalen Gemeinschaft angeworbenen oberen Führungskräfte wird lokal in den jeweiligen Absatzmärkten oder am Produktionsstandort definiert. Der prozentuale Anteil kann derzeit nicht zentral für den Gesamtkonzern erhoben werden. |
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GRI 203: Indirekte ökonomische Auswirkungen 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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203-1 |
Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen |
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203-2 |
Erhebliche indirekte ökonomische Auswirkungen |
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Umfassende Daten zu den indirekten wirtschaftlichen Auswirkungen sind derzeit nicht verfügbar. Wir arbeiten ständig daran, unsere Erkenntnisse über indirekte externe Auswirkungen zu verbessern. |
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GRI 204: Beschaffungspraktiken 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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204-1 |
Anteil an Ausgaben für lokale Lieferanten |
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Die Zusammenarbeit mit den Lieferanten an unseren Standorten ist variabel und richtet sich nach unseren zentralen Einkaufsstandards, an denen sich die Einkaufsbereiche für Produktionsmaterialien und Nichtproduktionsmaterialien orientieren. Spezifische Angaben zu spezifischen Beschaffungsvolumen können auf der aktuellen Datenbasis nicht geliefert werden. |
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GRI 205: Korruptionsbekämpfung 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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205-1 |
Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden |
NB > Compliance Management: Gesetze und Regeln befolgen NB > Compliance Management: Gesetze und Regeln befolgen |
Nicht zutreffend Der Grund dafür, dass die Informationen nicht nach Betrieb/Geschäftsaktivität aufgeschlüsselt sind, liegt darin, dass der Bezugspunkt unserer Risikobewertung die Ebene der Entität, d. h. der juristischen Einheit oder der Verwaltungseinheit, ist. Durch die Durchführung der Risikobewertung erhält jede Einheit innerhalb des Risikobewertungsbereichs eine abschließende Risikoeinstufung, die alle betrieblichen Aktivitäten umfasst. Unsere Risikoanalysen zeigen, dass das Korruptionsrisiko besonders hoch ist, wenn es um Verkaufsaktivitäten in Hochrisikoländern geht. Entsprechend liegt ein Schwerpunkt unserer Antikorruptionsaktivitäten auf Vertriebsgesellschaften in Hochrisikoländern, wo wir gezielte Maßnahmen zur Risikominimierung durchführen. |
Ja (GB) |
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205-2 |
Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung |
Compliance Management: Gesetze und Regeln befolgen NB > Compliance Management: Gesetze und Regeln befolgen |
Nicht zutreffend a. und d. Das zentrale Kontrollorgan der Daimler AG ist der Aufsichtsrat. Die Arbeit des Aufsichtsrats ist nicht regional organisiert, sondern erfolgt nach funktionalen Kriterien. Eine Differenzierung der Angaben bez. Schulungen zur Korruptionsbekämpfung nach Regionen liefert deshalb keinen Zugewinn an Informationen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr, werden aber von der Daimler AG unterstützt. e. Es werden die absoluten Zahlen der Mitarbeiter veröffentlicht, die im Berichtsjahr in Methoden zur Vorbeugung von Korruption geschult wurden. Die definierten Zyklen für diese Trainings orientieren sich an dem regelmäßig ermittelten Bedarf. Entsprechend verfolgt Daimler sowohl eine zielgruppenspezifische als auch risikobasierte Trainingsstrategie. Aufgrund dieser systematischen Trainingsstrategie halten wir die Angabe von Prozentzahlen, die sich auf die Gesamtzahl aller Mitarbeiter beziehen, für nicht aussagekräftig, da nicht alle Mitarbeiter denselben Trainingsbedarf haben und deshalb auch nicht als Basis zur Ermittlung der Quote der Korruptionstrainings herangezogen werden sollten. e. Bei der Bedarfsermittlung sowie der Trainingsplanung differenzieren wir nicht nach Regionen, sondern unter anderem nach dem jeweiligen Geschäftsmodell und der Zugehörigkeit zu definierten Hochrisikoländern und Funktionen (zielgruppen- und risikobasierter Ansatz). Deshalb betrachten wir die Differenzierung nach Mitarbeiterkategorien und Regionen für nicht aussagekräftig, um die durchgeführten Maßnahmen zur Korruptionsprävention im Kontext richtig beurteilen zu können. Verschwiegenheitspflicht c. Wir formulieren klare Compliance-Anforderungen auch an unsere Geschäftspartner. Aus strategischen Gründen kommunizieren wir spezifische Kennzahlen unserer Geschäftspartner bez. Korruptionsbekämpfung nicht. |
Ja (GB) |
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205-3 |
Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen |
NB > Compliance Management: Gesetze und Regeln befolgen
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Verschwiegenheitspflicht b. Daimler macht grundsätzlich keine Angaben zu Personalmaßnahmen gegen Beschäftigte. Wir sind überzeugt, dass das Persönlichkeitsrecht unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verbindung mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers einer Veröffentlichung entgegensteht. Wegen der geringen Anzahl von Korruptionsfällen, die öffentlich berichtet wird, wären Rückschlüsse auf Personalmaßnahmen einzelner Betroffener möglich. Unabhängig davon erhält Daimler keine Informationen über den Ausgang etwaiger Strafverfahren gegen Beschäftigte. Das Unternehmen zählt nicht zu den Beteiligten des Strafverfahrens. Im Ergebnis können wir insoweit keine Aussage dazu treffen, ob sich ein Korruptionsvorwurf aus strafrechtlicher Sicht bestätigt hat. c. Daimler macht grundsätzlich keine Angaben zu der Gesamtanzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Geschäftspartner außerordentlich bzw. aus Gründen des Verstoßes im Zusammenhang mit Korruption gekündigt bzw. ihre Verträge nicht verlängert werden. Der Hintergrund hierfür ist, dass aufgrund weniger Einzelfälle – in Relation zu dem gesamten Vertriebsnetz des Daimler-Konzerns – Rückschlüsse auf den betroffenen Geschäftspartner in einer bestimmten Region möglich wären. Dies wäre nicht mit den allgemeinen Verschwiegenheitsbestimmungen mit den Geschäftspartnern vereinbar. |
Ja (GB) |
GRI 206: Wettbewerbswidriges Verhalten 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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206-1 |
Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung |
NB > Compliance Management: Gesetze und Regeln befolgen |
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Ja (GB) |
Wesentliche Themen: GRI 300 Ökologie
GRI 301: Materialien 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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301-1 |
Eingesetzte Materialien nach Gewicht oder Volumen |
Derzeit messen wir den Einsatz von Metallen und Nichtmetallen in unseren Fahrzeugen. Eine Aufschlüsselung des Gesamtgewichts in erneuerbare und nicht erneuerbare Materialien ist momentan für den Gesamtkonzern noch nicht möglich. Zukünftig wollen wir den Einsatz erneuerbarer Materialien kontinuierlich ausbauen und deren Einsatz in unsere Berechnungsmethoden integrieren. |
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301-2 |
Eingesetzte recycelte Ausgangsstoffe |
Bereits heute werden in einer Vielzahl von Bauteilen erneuerbare Materialien wie Kunststoffrezyklate eingesetzt. Für die Mercedes-Benz Pkw-Flotte berichten wir im Rahmen unserer Lifecycle Assessments das durchschnittliche Bauteilgewicht, in welchem anteilig Rezyklate und nachwachsende Rohstoffe enthalten sind. Eine einheitliche Datenerfassung, welche die Angabe des prozentualen Anteils von Rezyklaten für den gesamten Daimler-Konzern und alle seine Sparten ermöglicht, ist derzeit noch nicht implementiert. Die zunehmende Bedeutung solcher Sekundärrohstoffe schlägt sich auch in unserer Ambition im Bereich Ressourcenschonung nieder: Wir planen, im Jahr 2020 die Datenerhebung zur Gesamtberechnung unserer Materialien zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. |
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301-3 |
Wiederverwertete Produkte und ihre Verpackungsmaterialien |
Nicht zutreffend Informationen über recycelte Produkte und deren Verpackungsmaterialien sind nicht verfügbar, da unsere Fahrzeuge ohne Verpackungsmaterial geliefert werden. |
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GRI 302: Energie 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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302-1 |
Energieverbrauch innerhalb der Organisation |
Den Anteil erneuerbarer Energien halten wir in unserem Umweltmonitoring-System „DUDIS“ fest. Er konnte für den Daimler-Konzern im Jahr 2019 leicht erhöht werden. Der Ausbau und die Umstellung auf erneuerbare Energien werden weiter intensiv vorangetrieben. Hierzu trägt auch die vollständige Umstellung auf Grünstrom an europäischen Produktionsstandorten bei, die bis 2022 erfolgen soll. |
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302-2 |
Energieverbrauch außerhalb der Organisation |
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Da derzeit kein internationaler Leitfaden für die Energieverbrauchsermittlung im Scope 3 vorliegt, liegen Daten aktuell bei Daimler nicht vor. Eine mögliche Datenerfassung und Berechnung wollen wir mittelfristig aufbauen. Den Energieverbrauch außerhalb des Unternehmens erfassen wir indirekt über die Scope-3-Emissionen. Die Ermittlung der Scope-3-Emissionen folgt dem internationalen Leitfaden nach dem Greenhouse Gas Protocol. |
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302-3 |
Energieintensität |
NB > Umwelt- und ressourcenschonend produzieren |
Die spezifischen Werte errechnen sich aus dem Quotienten des absoluten Energieverbrauchs unserer konsolidierten Produktionsstandorte und der Anzahl der produzierten Fahrzeuge – bezogen auf die jeweilige Sparte. Im Verbrauch werden auch Aggregate-, Teile-, und CKD-Standorte berücksichtigt. Die Stückzahlen beinhalten ausschließlich die Daimler-eigenen Fahrzeuge (exkl. Fremdfabrikate). Die hier publizierten spezifischen Angaben unterscheiden sich von den Werten, die für unsere Konzernziele zur Reduktion des spezifischen Energieverbrauchs pro Fahrzeug bis 2030 herangezogen werden. • Im Zielprogramm unserer Sparte Mercedes-Benz Cars sind die zusätzlichen Energieverluste aus dem Ausbau der zentralen Energieerzeugungsanlagen (KWK-Anlagen) berücksichtigt. • Im Zielprogramm unserer Sparte Mercedes- Benz Vans ist für den Zeitraum 2013 bis 2016 auch die Produktion von Fremdfabrikaten in den eigenen Standorten miteinbezogen. |
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302-4 |
Verringerung des Energieverbrauchs |
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302-5 |
Senkung des Energiebedarfs für Produkte und Dienstleistungen |
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GRI 303: Wasser und Abwasser 2018
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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303-1 |
Wasser als gemeinsam genutzt Ressource |
NB > Umwelt- und ressourcenschonend produzieren |
Der verantwortungsvolle Umgang mit Wasser im Hinblick auf Entnahme, Verbrauch, Einleitungen und ab- bzw. prozesswasserbedingte Auswirkungen ist eines der zentralen Themen unseres Umweltmanagements. Exemplarische Maßnahmen, wie wir Wasser effizient nutzen, werden im Kapitel „Umwelt- und ressourcenschonend produzieren“ beschrieben. Unsere internationale Datenlage zu Wasser lässt aktuell eine differenziertere, gesamtheitliche Betrachtung bez. prozesswasserbedingten Auswirkungen nicht zu. Mittelfristig planen wir, die Datenlage zu vereinheitlichen und zu verbessern. |
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303-2 |
Umgang mit den Auswirkungen der Wasserrückführung |
Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bez. der Behandlung und Einleitung von Abwasser setzen wir verschiedene Maßnahmen an Standorten ohne Abwasseranforderungen um, damit die Qualität der Einleitungen kontrolliert und gesteuert werden kann. |
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303-3 |
Wasserentnahme |
Der Wasserbezug/-verbrauch setzt sich aus verschiedenen Quellen zusammen, die in den Daimler-Produktionsstandorten weltweit erfasst werden. Dies sind Wasser aus der öffentlichen Versorgung, Brunnenwasser, Oberflächenwasser, Niederschlagswasser, Grundwasser aus Altlastensanierung. Diese Daten stehen in der Kennzahlenübersicht zum betrieblichen Umweltschutz zur Verfügung. |
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303-4 |
Wasserrückführung |
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303-5 |
Wasserverbrauch |
Über den Wasserverbrauch wird primär im Rahmen der Angaben zu spezifischen Wasserverbräuchen pro produziertem Fahrzeug berichtet. |
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GRI 304: Biodiversität 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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304-1 |
Eigene, gemietete und verwaltete Betriebsstandorte, die sich in oder neben Schutzgebieten und Gebieten mit hohem Biodiversitätswert außerhalb von Schutzgebieten befinden |
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Im Nachhaltigkeitsbericht können keine Angaben über sich in oder neben geschützten Gebieten befindliche Betriebsstandorte gemacht werden, da Daten nicht flächendeckend weltweit verfügbar sind. |
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304-2 |
Erhebliche Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität |
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Es sind keine wesentlichen Auswirkungen von Aktivitäten, Produkten und Dienstleistungen auf die Biodiversität außerhalb der Produktionsstätten bekannt. |
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304-3 |
Geschützte oder renaturierte Lebensräume |
Unsere internen Handlungsempfehlungen „Biodiversität“ enthalten praktische Hinweise zur naturnahen Flächengestaltung für unsere Werke. Auf Basis der aktuellen Datenlage können jedoch nur Aussagen über einzelne Maßnahmen zu geschützten und renaturierten Lebensräumen gemacht werden. Eine Gesamtübersicht über die Größe und Lage aller geschützten oder renaturierten Lebensräume ist daher nicht möglich. |
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304-4 |
Arten auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) und auf nationalen Listen geschützter Arten, die ihren Lebensraum in Gebieten haben, die von Geschäftstätigkeiten betroffen sind |
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Es sind keine Arten bekannt, die auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) oder nationalen Listen geschützter Arten stehen und deren Lebensraum von Daimler-Geschäftstätigkeiten betroffen ist. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass unsere Geschäftsaktivitäten einen Einfluss auf bedrohte Tier- und Pflanzenarten haben. |
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GRI 305: Emissionen 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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305-1 |
Direkte THG-Emissionen (Scope 1) |
NB > Emissionen unserer Fahrzeuge reduzieren |
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305-2 |
Indirekte energiebedingte THG-Emissionen (Scope 2) |
NB > Emissionen unserer Fahrzeuge reduzieren |
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305-3 |
Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3) |
Mit unserer „Ambition 2039“ (CO2-Neutralität der Neuwagenflotte von Mercedes-Benz Cars bis 2039) fokussieren wir uns auf die Reduktion der Emissionen pro produziertem Fahrzeug. Wir berichten daher die spezifischen Scope-3-Emissionen für Mercedes-Benz Cars. Eine Unterteilung in fossile und biogene CO2-Emissionen für Scope 3 ist, vor allem im Bereich der Lieferkette, nicht valide durchführbar. |
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305-4 |
Intensität der THG-Emissionen |
NB > Wie wir unsere CO2-Emissionen berechnen und dokumentieren |
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305-5 |
Senkung der THG-Emissionen |
NB > Wie wir unsere CO2-Emissionen berechnen und dokumentieren |
Das Ziel, unsere THG-Emissionen von 1990 bis 2020 um 20 Prozent absolut und 66 Prozent spezifisch zu reduzieren, haben wir erreicht. Zur Reduktion der CO2-Emissionen haben zahlreiche Energieeffizienz- und CO2-Reduktionsprojekte beigetragen, die in unserer konzernweiten Datenbank gespeichert sind. Aufgrund von gegenläufigen Effekten (z. B. Produktionssteigerungen, Flächenzuwachs etc.) sowie der Schwierigkeiten einer messtechnischen Erfassung können die genauen auf diese Maßnahmen zurückzuführenden CO2-Reduktionen nicht im Detail belastbar angeführt werden. Der Rückgang der absoluten CO2-Emissionen beinhaltet jedoch diesen Beitrag. |
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305-6 |
Emissionen ozonabbauender Substanzen (ODS) |
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Die gesetzlichen Regelungen bez. Emissionen ozonabbauender Substanzen werden in allen Daimler-Werken eingehalten. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass sehr niedrige Mengen an ozonabbauenden Emissionen anfallen. Diese bewegen sich im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzwerte und werden von uns nicht gesondert erhoben. |
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305-7 |
Stickstoffoxide (NOX), Schwefeloxide (SOX) und andere signifikante Luftemissionen |
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GRI 306: Abwasser und Abfall 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
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306-1 |
Abwassereinleitung nach Qualität und Einleitungsort |
Informationen zu Abwassermengen sowie zur Art der Einleitung (Direkteinleiter/Indirekteinleiter) werden im Kennzahlentool zum betrieblichen Umweltschutz zur Verfügung gestellt. Die Qualität der Einleitung wird von den Standorten anhand der vorgegebenen Grenzwerte geprüft. |
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306-2 |
Abfall nach Art und Entsorgungsmethode |
Zur Prüfung der ordnungsgemäßen Entsorgung werden Entsorgeraudits bei ausgewählten Entsorgern durchgeführt. Die Art des Entsorgungsverfahrens hängt in der Regel vom Abfall ab, hierzu gibt es gesetzliche Regelungen. Der Daimler Standard für Abfallwirtschaft wird angewandt. |
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306-3 |
Erheblicher Austritt schädlicher Substanzen |
|
Nicht zutreffend Im Berichtsjahr sind keine erheblichen Austritte schädlicher Substanzen bekannt geworden. Im Rahmen unseres Umweltmanagements sind Prozesse aufgesetzt, um solche etwaigen Vorfälle zu verhindern und notfalls entsprechend reagieren zu können. |
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306-4 |
Transport von gefährlichem Abfall |
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Nicht zutreffend Der Nachhaltigkeitsbericht enthält keine Informationen über den Transport von gefährlichen Abfällen, da es im Sinne des Basler Übereinkommens keine Abfallexporte gab. |
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306-5 |
Von Abwassereinleitung und/oder Oberflächenabfluss betroffene Gewässer |
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Nicht zutreffend Der Nachhaltigkeitsbericht enthält keine Informationen über Abwasserauslässe oder von Abflüssen betroffene Gewässer, da es im Berichtszeitraum keine wesentlichen Auswirkungen von Abwasserauslässen auf ein Gewässer oder zugehörige Lebensräume gab. |
|
GRI 307: Umwelt-Compliance 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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---|---|---|---|---|---|---|
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||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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307-1 |
Nichteinhaltung von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen |
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GRI 308: Umweltbewertung der Lieferanten 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
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|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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308-1 |
Neue Lieferanten, die anhand von Umweltkriterien überprüft wurden |
NB > Nachhaltigkeit strategisch verankert NB > Klimaschutz in der Lieferkette |
Von allen Lieferanten, die uns mit Produktionsmaterial versorgen, fordern wir ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001, EMAS oder vergleichbaren Standards. Bei Produktionsmaterial gilt dies auch für alle neuen Lieferanten. Bei Dienstleistungen gilt dies risikobasiert und vergabeabhängig. Im Berichtsjahr wurden 1.127 CSR-Audits durchgeführt, in denen überprüft wurde, ob ein Umweltmanagementsystem nach ISO14001 vorliegt. Mittelfristig planen wir, noch stärker mit unseren Lieferanten zusammenzuarbeiten und sie für Umweltthemen zu sensibilisieren. |
Ja (GB) |
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308-2 |
Negative Umweltauswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen |
|
Aufgrund der Komplexität der gesamten Lieferkette und der Herausforderung, diese zu überblicken, können keine prozentualen Angaben über tatsächliche und potenzielle negative Umweltauswirkungen der Lieferanten gemacht werden. Im Rahmen unserer Bestrebungen nach mehr Transparenz in unseren Lieferketten streben wir auch eine bessere Übersicht über die negativen Umweltauswirkungen an. |
|
Wesentliche Themen: GRI 400 Soziales
GRI 401: Beschäftigung 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
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401-1 |
Neu eingestellte Angestellte und Angestelltenfluktuation |
Das Personalsystem erfasst derzeit die Einstellung neuer Beschäftigter nach Altersgruppen oder Regionen nicht. |
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401-2 |
Betriebliche Leistungen, die nur vollzeitbeschäftigten Angestellten, nicht aber Zeitarbeitnehmern oder teilzeitbeschäftigten Angestellten angeboten werden |
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401-3 |
Elternzeit |
Die Gesamtzahl der Angestellten, die zwölf Monate nach ihrer Rückkehr aus Elternzeit an den Arbeitsplatz noch beschäftigt waren, sowie die Verbleibrate dieser Angestellten werden im Personalsystem derzeit nicht erfasst. Wir stellen jedoch für alle Elternzeit-Rückkehrer die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes und ihre weiteren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten durch zahlreiche Maßnahmen sicher. |
|
GRI 402: Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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402-1 |
Mindestmitteilungsfrist für betriebliche Veränderungen |
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Nicht zutreffend Nach dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz muss der Betriebsrat über größere betriebliche Veränderungen rechtzeitig informiert werden. Eine Frist ist im Gesetz jedoch nicht genau festgelegt. |
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GRI 403: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 2018
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
|
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
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|||
403-1 |
Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
NB > Sicheres und gesundes Arbeiten |
|
Ja (GB) |
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403-2 |
Gefahrenidentifizierung, Risikobewertung und Untersuchung von Vorfällen |
NB > Sicheres und gesundes Arbeiten |
Arbeitnehmerüberlassungen fallen bei Daimler unter die gleichen Regelungen wie Daimler-Beschäftigte. Ein Prozess zur Einweisung und zur Kontrolle von Fremdarbeitskräften ist etabliert und wir angewandt. Ebenso werden Unfälle von Fremdarbeitskräften dokumentiert. |
Ja (GB) |
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403-3 |
Arbeitsmedizinische Dienste |
|
Ja (GB) |
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403-4 |
Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
|
An jedem Standort haben wir entsprechende Komitees zur Arbeitsschutzthematik etabliert, in denen sich Beschäftigte beteiligen können. Arbeitnehmerüberlassungen fallen bei uns unter die gleichen Regelungen wie Daimler-Mitarbeiter. Auch in den Komitees können von Arbeitnehmerüberlassungen Themen eingebracht werden. |
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403-5 |
Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz |
|
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403-6 |
Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter |
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403-7 |
Vermeidung und Abmilderung von direkt mit Geschäftsbeziehungen verbundenen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz |
Um negative Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit in Fremdfirmen zu verhindern und abzumildern, werden diverse Sicherheitsbestimmungen wie unsere Richtlinie „A30 – Arbeits- und Gesundheitsschutz“ sowie die geltenden gesetzlichen Regelungen eingehalten. Die Einweisung und Kontrolle von Fremdfirmen mit Fremdarbeitskräften erfolgt wie vorgeschrieben. |
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403-8 |
Mitarbeiter, die von einem Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz abgedeckt sind |
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403-9 |
Arbeitsbedingte Verletzungen |
Verschwiegenheitspflicht Im Rahmen unseres lokalen Risikomanagements zu Arbeitssicherheitsrisiken betreibt der Konzernarbeitsschutz an unseren konzerneigenen Produktionsstandorten ein Safety Risk Management. Gemeinsam mit dem Konzernumweltschutz führen Sicherheitsingenieure von Corporate Safety alle fünf Jahre Due-Diligence-Bewertungen aller unserer konzerneigenen Produktionsstandorte durch. Gegenstand der Prüfung ist die Umsetzung unserer Konzernrichtlinie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz; auch Arbeitnehmerüberlassungen und Fremdfirmen werden hier auditiert. Die Zahlen zum Risikomanagement werden aus Vertraulichkeitsgründen nicht veröffentlicht. |
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403-10 |
Arbeitsbedingte Erkrankungen |
|
Daten zu Berufskrankheiten werden nicht international erhoben. Für Deutschland liegen die Daten bei der Berufsgenossenschaft und werden von ihr nicht auf die einzelnen Unternehmen heruntergebrochen. |
|
GRI 404: Aus- und Weiterbildung 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
Ja (GB) |
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
Ja (GB) |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
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404-1 |
Durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung pro Jahr und Angestelltem |
NB > Unsere Beschäftigten für morgen qualifizieren |
Pro Trainingstag wird mit sieben Trainingsstunden kalkuliert. Wir berichten derzeit über den Bereich der Daimler AG, der Mercedes-Benz AG und der Daimler Truck AG (Standort Deutschland). Wir verfügen über kein konzernweites IT-System, das die Daten für den gesamten Konzern umfasst und eine Aufschlüsselung nach Angestelltenkategorie ermöglicht. |
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404-2 |
Programme zur Verbesserung der Kompetenzen der Angestellten und zur Übergangshilfe |
a. Qualifizierungskurse, die auf Übergangshilfe und Förderung ausgerichtet sind, werden je nach Bedarf durchgeführt, je nach Veränderungen im Produktportfolio oder im Produktprogramm des jeweiligen Standortes. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden mit den einzelnen Mitarbeitern im Rahmen des jährlichen Schulungsberichts mit einem Vorgesetzten vereinbart. Das Unternehmen bietet Kompetenzmanagementsysteme an, die eine gezielte Personalentwicklung unterstützen. b. Einzelgespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern werden nach Bedarf geführt. Auch nach der Pensionierung können unsere Mitarbeiter bei Daimler als Senior-Experten auf Zeit eingesetzt werden. |
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404-3 |
Prozentsatz der Angestellten, die eine regelmäßige Beurteilung ihrer Leistung und ihrer beruflichen Entwicklung erhalten |
Der genaue Prozentsatz wird derzeit nicht ermittelt. Wir stellen die regelmäßige Beurteilung der Leistung unserer Beschäftigten durch verschiedene Maßnahmen auf verschiedenen Führungsebenen umfassend sicher. Für die Ebene 1 bis 4 existiert das Performance-Managementsystem „mein Beitrag“. Für die Beschäftigten der Daimler AG, der Mercedes-Benz AG und der Daimler Truck AG unterhalb der Ebene 4 (außerhalb der Produktion) haben wir den NAVI-Prozess etabliert. NAVI ist ein standardisierter Führungsprozess, der aus Start-Führungsgesprächen, unterjährigen Zwischenbilanzen und Abschlussgesprächen besteht. Im Rahmen der Gespräche vereinbaren Führungskräfte und Beschäftigte quantitative und qualitative Ziele sowie meist auch ein persönliches Entwicklungsziel. LEAD ist das noch aktuelle System für Angestellte, um ggf. Führungspotenzial zu erkennen und zu bestätigen. |
|
GRI 405: Diversität und Chancengleichheit 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
Ja (GB) |
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
Ja (GB) |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
Ja (GB) |
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405-1 |
Diversität in Kontrollorganen und unter Angestellten |
GB > Gesamthafte Anforderungsprofile für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat |
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|
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405-2 |
Verhältnis des Grundgehalts und der Vergütung von Frauen zum Grundgehalt und zur Vergütung von Männern |
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In den tarifgebundenen Gesellschaften kommen die jeweiligen Vergütungstarifverträge zur Anwendung. Die tariflichen Bestimmungen genauso wie die Vergütungsgrundsätze sind entsprechend unserer globalen Vergütungsrichtlinie geschlechtsunabhängig. Die Vergütungssysteme sind gesellschaftsspezifisch, deshalb kann eine Verhältnisbetrachtung nur für einzelne ausgewählte Gesellschaften oder Belegschaftsgruppen erfolgen und nicht für den Gesamtkonzern. Die Gesamtvergütung kann sich neben dem Monatsentgelt auch aus weiteren zusätzlichen Komponenten zusammensetzen, deshalb ist sie als Gesamtwert nicht vergleichbar. Wir haben bei der Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes für die Daimler AG, die Mercedes-Benz AG und die Daimler Truck AG die Möglichkeit eingerichtet, dass sich jeder Mitarbeiter online über seine Entgeltzusammensetzung und -höhe im Vergleich zu seinen Vergleichsgruppen (sowohl Frauen als auch Männer) detailliert und aktuell informieren kann. |
|
GRI 406: Diskriminierungsfreiheit 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
Ja (GB) |
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
Ja (GB) |
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
Ja (GB) |
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406-1 |
Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen |
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Verschwiegenheitspflicht Aus Gründen der Vertraulichkeit übermitteln wir keine statistischen Informationen über Fälle von Diskriminierung. |
|
GRI 407: Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
|
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
|
|||
407-1 |
Betriebsstätten und Lieferanten, bei denen das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen bedroht sein könnte |
|
|
GRI 408: Kinderarbeit 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
Ja (GB) |
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
Ja (GB) |
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
|
|||
408-1 |
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Kinderarbeit |
|
|
GRI 409: Zwangs- oder Pflichtarbeit 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
|
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
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|||
409-1 |
Betriebsstätten und Lieferanten mit einem erheblichen Risiko für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit |
|
|
GRI 410: Sicherheitspraktiken
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
Das Sicherheitspersonal und dessen Praktiken gelten generell als risikobehaftetes Themenfeld. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sicherheit bzw. die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgt im Rahmen unseres menschenrechtsspezifischen Managementansatzes. |
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|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
|
|||
410-1 |
Sicherheitspersonal, das in Menschenrechtspolitik und -verfahren geschult wurde |
Wir arbeiten bei Sicherheitsleistungen mit Dienstleistern zusammen. Diese sind über unsere Nachhaltigkeitsstandards angehalten, Menschenrechte zu achten. Alle externen Dienstleister haben Zugriff auf unser Compliance Awareness Module, in dem unternehmerische Verantwortung im Bereich Menschenrechte in einem eigenen Kapitel thematisiert wird. Angaben zur Absolvierung des Compliance Awareness Module durch externe Dienstleister (absolut und in Prozent) veröffentlichen wir nicht. Wir wollen sicherstellen, dass die betreffenden Führungskräfte, ihre Mitarbeiter sowie die Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen die Daimler Menschenrechtsanforderungen voll und ganz kennen, indem wir diese Richtlinien in die üblichen internen Regelungen und die bestehenden Verträge mit Lieferanten und Anbietern von Sicherheitsdienstleistungen aufnehmen und diese Verträge kontinuierlich überprüfen. |
|
GRI 411: Rechte der indigenen Völker
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
|
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
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411-1 |
Vorfälle, in denen die Rechte der indigenen Völker verletzt wurden |
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Indigene Bevölkerungsgruppen wurden durch das durchgeführte Risiko-Assessment im Rahmen unseres menschenrechtlichen Due-Diligence-Ansatzes, des sog. Human Rights Respect Systems, als Risikogruppe identifiziert, deren Rechte insbesondere im Zusammenhang mit dem Abbau und der Weiterverarbeitung bestimmter Rohstoffe als menschenrechtlich potenziell gefährdet eingestuft werden. Aus dieser allgemeinen Risikoabschätzung im Rahmen unseres menschenrechtlichen Due-Diligence-Systems ergeben sich im Einzelfall weitere Schritte und Maßnahmen. |
|
GRI 412: Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
Ja (GB) |
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
Ja (GB) |
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103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
|
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412-1 |
Betriebsstätten, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde |
Menschenrechtliche Risiken in eigenen Konzerngesellschaften werden seit Beginn des Berichtsjahres durch die Abteilung Social Compliance adressiert. Bei den sieben im Nachhaltigkeitsbericht genannten Konzerngesellschaften handelt es sich um ein Pilotprojekt, das dazu dient, die ab dem kommenden Berichtsjahr regelmäßig stattfindende Risikoanalyse und -klassifizierung im Rahmen des Compliance Management Systems weiterzuentwickeln. Die Klassifizierung und risikobasierte Überprüfung aller Konzerngesellschaften unter Menschenrechtsgesichtspunkten wird derzeit methodisch entwickelt und ab dem kommenden Berichtsjahr in den Compliance-Regelzyklus integriert. |
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|||
412-2 |
Schulungen für Angestellte zu Menschenrechtspolitik und -verfahren |
Nicht zutreffend Die Gesamtzahl der Stunden, die speziell für Menschenrechtsschulungen aufgewendet werden, kann nicht verlässlich geschätzt oder angegeben werden, da die Schulungen durch eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt werden, einschließlich webbasierter Schulungen und anderer autodidaktischer Programme, die in der eigenen Zeit und nach dem eigenen Tempo absolviert werden. Die Stunden, die für eine Schulung, die Menschenrechtsrichtlinien und -verfahren einschließt, aufgewendet werden, werden daher nicht speziell bewertet. |
|
|||
412-3 |
Erhebliche Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden |
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Verschwiegenheitspflicht Aus Gründen der Vertraulichkeit gegenüber unseren Geschäftspartnern veröffentlichen wir keine spezifischen Details über Investitionsvereinbarungen und Verträge mit unseren Partnern. |
|
GRI 413: Lokale Gemeinschaften 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
||||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
||||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
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413-1 |
Betriebsstätten mit Einbindung der lokalen Gemeinschaften, Folgenabschätzungen und Förderprogrammen |
Das gesellschaftliche und soziale Engagement der Betriebsstätten erfolgt größtenteils dezentral. Daher gibt es keine zentrale Datenerfassung, auf deren Grundlage der Prozentsatz der Betriebsstätten berechnet werden kann, an denen Maßnahmen zur Einbindung lokaler Gemeinschaften umgesetzt wurden. Zentral koordinierte Aktivitäten finden sich im Berichtsteil „Gesellschaftliches Engagement“. |
||||
413-2 |
Geschäftstätigkeiten mit erheblichen oder potenziellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften |
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Nicht zutreffend Der Bereich External Affairs verantwortet keine eigenen operativen Geschäftsentscheidungen, die sich potenziell negativ auf lokale Gemeinschaften auswirken können. Unser Anspruch ist es, im Austausch zwischen Vertretern lokaler Gemeinschaften und des Daimler-Konzerns zu einem für alle vorteilhaften Ergebnis zu kommen. |
|
GRI 414: Soziale Bewertung der Lieferanten 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
|
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
|
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414-1 |
Neue Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien überprüft wurden |
|
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414-2 |
Negative soziale Auswirkungen in der Lieferkette und ergriffene Maßnahmen |
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Aufgrund der Komplexität der Lieferkette und der damit verbundenen Herausforderungen können keine prozentualen Angaben über erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen gemacht werden. Im Rahmen unserer Bestrebungen nach mehr Transparenz in unseren Lieferketten treiben wir auch die systematische Ermittlung negativer sozialer Auswirkungen voran. |
|
GRI 415: Politische Einflussnahme 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
Ja (GB) |
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
Ja (GB) |
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
|
|||
415-1 |
Parteispenden |
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|
GRI 416: Kundengesundheit und -sicherheit 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
|
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
|
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
|
|||
416-1 |
Beurteilung der Auswirkungen verschiedener Produkt- und Dienstleistungskategorien auf die Gesundheit und Sicherheit |
|
|
|||
416-2 |
Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit |
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|
GRI 418: Schutz der Kundendaten 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
||
---|---|---|---|---|---|---|
|
||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
|
Ja (GB) |
|||
103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
Ja (GB) |
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
|
|||
418-1 |
Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes oder den Verlust von Kundendaten |
|
|
GRI 419: Sozioökonomische Compliance 2016
Angabe |
Angabentitel |
Verweise |
Zusätzliche Informationen und Auslassungserläuterungen |
Externe Prüfung* |
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---|---|---|---|---|---|---|
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||||||
103-1 |
Erläuterung der wesentlichen Themen und ihrer Abgrenzungen |
GB > Risiken- und Chancenbericht >Rechtliche und steuerliche Risiken |
|
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103-2 |
Der Managementansatz und seine Bestandteile |
|
|
|||
103-3 |
Beurteilung des Managementansatzes |
|
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419-1 |
Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich |
|
|